Antragsverfahren
Der Antrag kann je nach Qualifikation und Fachkenntnis des Antragstellers einzeln oder zusammen für die folgenden Leistungen im Grundstücksbereich gestellt werden:
- „optische Inspektion“,
- „Dichtheitsprüfung mit Wasser“,
- „Dichtheitsprüfung mit Luft“
Der Eintrag in der Fachbetriebsliste zum Tätigkeitsbereich „Inspektion und Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen“ der Stadt Braunschweig erfolgt widerruflich und ist auf zwei Jahre befristet. Nach Ablauf der zwei Jahre kann ein kostenpflichtiger Antrag auf Verlängerung entsprechend den Vorgaben der Abwassersatzung gestellt werden.