Ende der 80erJahre hat die Bedeutung von Kleinkläranlagen mit der Erkenntnis, dass nicht jedes bewohnte Grundstück unter verhältnismäßigem Aufwand an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden kann enorm zugenommen. Die Behandlung des Abwassers in Kleinkläranlagen stellt inzwischen eine dauerhafte Entsorgungsmöglichkeit dar, weshalb von diesen Anlagen adäquate Reinigungsergebnisse erwartet werden müssen. Neben der bauaufsichtliche Zulassung ist die fachkundige Wartung von Kleinkläranlagen erforderlich um den Anforderungen der Abwasserverordnung zu entsprechen.
Fachunternehmen der Kleinkläranlagenwartung hatten bis zum Jahr 2022 die Möglichkeit sich beim DWA-LV Nord zertifizieren zu lassen. Dabei wurde die Fachkunde jedes in der Wartung tätigen Mitarbeiters, die technische Mindestausstattung des Unternehmens sowie die Wartungsarbeiten vor Ort überprüft.
Im Jahr 2023 wurde Zertifizierung durch den DWA-LV Nord eingestellt; bestehende Zertifikate behalten bis zum Ende ihrer Laufzeit ihre Gültigkeit.
- persönliche Qualifikation -
Zur Sicherung des ordnungsgemäßen Betriebs einer Kleinkläranlage sind diese regelmäßig durch fachkundige Personen zu warten. Als Fachkundige gelten dabei Personen, die über die notwendigen Qualifikationen und entsprechende Kenntnisse zum Betrieb und zur Wartung von Kleinkläranlagen verfügen. Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat die Vorraussetzung für eine entsprechende Fachkunde beschlossen. Im DWA-A 221 "Grundsätze für die Verwendung von Kleinkläranlagen" werden die Anforderungen an die Fachkunde formuliert.