Die Geschäftsstelle des DWA Landesverbandes Nord bietet ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm für den Bereich Kleinkläranlagen an. Dieses umfasst sowohl den Erwerb der Fachkunde für die Wartung von Kleinkläranlagen, als auch Erfahrungsaustausche und Weiterbildungen für die Bereiche Dichtheitsprüfung, Sanierung und Einbau von Behältern.
Der Workshop für Wartungsunternehmen von Kleinkläranlagen bietet den Mitarbeitenden dieser Unternehmen die Möglichkeit sich über aktuelle gesetzliche und technische Änderungen zu informieren und Fragen aus der eigenen Praxis mit Kollegen oder dem Plenum zu diskutieren. Außerdem besteht die Möglichkeit der Überprüfung der CSB-Analytik durch die Teilnahme an einem Ringversuch.
Der fünftägige Kurs vermittelt die erforderlichen Kenntnisse der gesetzlichen und technischen Grundlagen für Kleinkläranlagen bezüglich Bemessung, Bauausführung und Betrieb. Der besondere Schwerpunkt liegt bei der Wartung von Kleinkläranlagen. Der Kurs beinhaltet einen Praxistag. Gemäß Runderlass des Ministeriums für Umwelt Niedersachsen besitzen die Teilnehmer nach erfolgreicher Abschlussprüfung die erforderliche Fachkunde für die Wartung von Kleinkläranlagen gemäß Niedersächsischem Wassergesetz.
Modul 2 bis 4
Der Einbau von Kleinkläranlagen und Sammelgruben oder deren Nachrüstung und Sanierung ist ein Aufgabenbereich in dem Fehler in der Regel nur mit sehr großem Aufwand behoben werden können. Nur bei einer qualifizierten Planung und Ausführung dieser Arbeiten können die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Ablaufqualität und ordnungsgemäßen Betrieb erreicht werden. In dem DWA-Arbeitsblatt 221 „Grundsätze für die Verwendung von Kleinkläranlagen“ wird daher eine Fachkunde für die in diesen Bereichen tätigen Firmen gefordert. Diese Fachkunde kann durch die erfolgreiche Absolvierung der Modulreihe erlangt werden.
Mindestanforderungen für den Erwerb der genannten Qualifikationen sind eine handwerkliche Ausbildung und/oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Grundstücksentwässerungsanlagen bzw. Kleinkläranlagen.
Die DGUV Vorschrift 1 „Prävention am Arbeitsplatz“ fordert eine regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten, die mindestens einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden muss. Wiederkehrende Sicherheitsunterweisungen sind ein wesentlicher Bestandteil des präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie helfen Ihren Mitarbeitern potentielle Gefährdungen und Fehlverhalten am Arbeitsplatz besser zu erkennen und Unfälle zu vermeiden.