Der Dichtheitsnachweis von Grundstücksentwässerungsanlagen ist gemäß der DIN 1986-30 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 30: Instandhaltung, Ausgabe 02-2012) mittels Luft, Wasser oder optischer Inspektion durch einen Sachkundigen durchzuführen. Die Ergebnisse der Dichtheitsprüfung haben den Status einer Bescheinigung. Qualifizierte Unternehmen sind Betriebe, Sachverständige oder sonstige Institutionen, die nachweislich über die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde) sowie über die gerätetechnische Ausstattung zur Prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen verfügen und vom Grundstückseigentümer unabhängig sind. Im Einzelfall können die Dichtheitsprüfungen bei größeren Betriebseinheiten auch von intern unabhängigen, bezüglich ihres Aufgabengebietes nicht weisungsgebundenen Fachkundigen des Betreibers mit gleicher Qualifikation und gerätetechnischer Ausstattung durchgeführt werden.
Die Personenanzahl einer Prüfkolonne beträgt mindestens 2 Personen (Sachkundiger und Helfer). Grundleitungen sind optisch grundsätzlich nur im gereinigten Zustand zu inspizieren! Vor Aufnahme auf die Fachbetriebsliste müssen sich die Unternehmen mit den Bedingungen schriftlich einverstanden erklärt haben. Der zugelassene Fachbetrieb verpflichtet sich, die Inspektion und Dichtheitsprüfung unabhängig und nach den geltenden Normen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften durchzuführen und zu protokollieren.