Der DWA Landesverband Nord bietet den Wartungsfirmen von Kleinkläranlagen eine Zertifizierung ihres Betriebes an. Dabei soll die Zertifizierung nicht nur eine reine Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Wartungsfirmen vor Ort sein, sondern noch weitere Schwerpunkte wie die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen und die Beratung der Wartungsfirmen beinhalten. Mehr Informationen zu den Anforderungen an zertifizierte Wartungsunternehmen und den Ablauf der Zertifizierung finden Sie auf den folgenden Seiten.
Anforderungen an das Wartungsunternehmen
Zertifizierte Wartungsfirmen verpflichten sich zur Einhaltung von Wartungsstandards , verfügen über eine technische Mindestausstattung und auch das eingesetzte Wartungspersonal muss bestimmte Voraussetzungen in Bezug auf Aus- und Fortbildung erfüllen.
Die Wartung selbst darf nur durch qualifiziertes Wartungspersonal mit der Ausbildung zum Ver- und Entsorger und dem Teilnahmenachweis am fünftägigen Kleinkläranlagenkurs des DWA Landesverbandes Nord oder mit dem Ausbildungszertifikat über das "Ausbildungspaket" des DWA Landesverbandes Nord einschließlich des Klärwärter-Grundkurses und diverser Praktika durchgeführt werden. Diese Anforderungen gelten für jeden einzelnen Mitarbeiter der Wartungsfirmen. Neben diesen grundsätzlichen Anforderungen muss das Wartungspersonal jährlich mindestens einen Tag an Fortbildungsangeboten, z.B. des DWA Landesverbandes Nord oder von Herstellern in der Gütegemeinschaft teilnehmen.
Zur Sicherung des ordnungsgemäßen Betriebs einer Kleinkläranlage sind diese regelmäßig durch fachkundige Personen zu warten. Als Fachkundige gelten dabei Personen, die über die notwendigen Qualifikationen und entsprechende Kenntnisse zum Betrieb und zur Wartung von Kleinkläranlagen verfügen. Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat die Vorraussetzung für eine entsprechende Fachkunde beschlossen.
Jede Firma die im Bereich der Wartung von Kleinkläranlagen arbeitet, kann die Zertifizierung beim DWA Landesverband Nord in Hildesheim beantragen. Der DWA Landesverband Nord veranlasst nach der Antragstellung einen entsprechenden Beratungs- und Zertifizierungsbesuch durch autorisierte Fachleute (Zertifizierer).Die Zertifizierer führen die Beratungs- und Zertifizierungsbesuche, im Auftrag des DWA Landesverbandes Nord, bei den Wartungsfirmen mindestens einmal innerhalb von zwei Jahren durch.Werden die Anforderungen erfüllt, wird das Zertifikat für die betroffene Firma ausgestellt. Das Unternehmen darf das Logo "Zertifiziertes Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen" führen und wird auf der Firmenliste des Landesverbandes veröffentlicht.
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